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Empfehlungen für Hochschulen

Lösungsvorschläge: optimale Rahmenbedingungen für studentisches Engagement

 

Auf Grund der hohen Mitgliederfluktuation und der strukturellen Hürden mit denen studentische Initiativen konfrontiert sind, bedarf es einer institutionellen Förderung von studentischem Engagement. Der VDSI sieht dabei insbesondere die Hochschulen in der Verantwortung optimale Rahmenbedingungen für das studentisches Engagement am Campus zu schaffen. Folgende Maßnahmen tragen nach Auffassung des VDSI zur Stärkung und strukturellen Verankerung des studentischen Engagements an Hochschulen bei (*):

1. Die Definition eines klaren Rechtsrahmens, in dem die Rechte und Pflichten der „studentischen Initiativen“ an ihrer Hochschule transparent und fair zwischen Universität und studentischen Initiativen ausgehandelt werden (zum Beispiel im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens für „studentische Initiativen“).

2. Das konsequente und langfristige Bereitstellen von Räumlichkeiten für studentische Initiativen, die eigenverantwortlich verwaltet werden können.

 

3. Die Möglichkeit für studentische Initiativen auf dem Gelände der Universität Veranstaltungen und Projekte durchzuführen und zu bewerben (Flyer, Hörsaalwerbung, Rundmails, etc.).

 

4. Die institutionelle Förderung von studentischem Engagement innerhalb der Hochschule, sodass engagierte Studierende die Möglichkeit bekommen, überfachliche Kompetenzen zu entwickeln (Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote, Einrichtung von Servicestellen zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements).

 

5. Die Einrichtung und kostenloser Teilnahme an Weiterbildungen zu Schlüsselkompetenzen, wie Kurse zum Hochschulsystem und den Organisationsstrukturen der Hochschule, zur Finanzmittelakquise, zur Öffentlichkeitsarbeit, zur Personalführung, zur Teamarbeit und zu interkulturellen Aspekten des Zusammenlebens (auch peer-to-peer).

 

6. Die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln, um die sich studentische Initiativen für die zeitnahe Umsetzung von Projekten bewerben können (z.B. im Rahmen eines (B)NE-Fonds für Projekte von studentischen Initiativen).

 

7. Die Einrichtung von Preisen und Auszeichnungen für studentisches Engagement und Initiativen (sowohl auf Hochschul- wie auf Landesebene).

 

8. Die Vergabe von Credit Points im Wahlbereich für studentisches Engagement.

 

9. Die Anerkennung von studentischem Engagement als Grund für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG.

 

10. Die Möglichkeit aktives Engagement in studentischen Initiativen auf die Regelstudienzeit anzurechnen, vergleichbar mit dem Engagement in verfassten Studierendenvertretungen.

(*) angelehnt an: Netzwerk-n (2017): Positions- und Forderungspapier. Nachhaltigkeit und Ethik an Hochschulen.

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